MR education services GmbH

1. Allgemeines

Mit der Auftragsbestätigung eines individuellen Angebots von MR education services erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese sind auf unserer Webseite im Impressum jederzeit einsehbar. Alle Nebenabreden zwischen dem Kunden und MR education services müssen schriftlich erfolgen und sind von beiden Parteien gegen zu zeichnen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

2. Vertragsschluss

Grundlage für einen Vertragsschluss bildet ein befristetes, schriftliches Angebot von MR education services. Dieses ist zur Angebotsannahme unterschrieben zurückzusenden. Dieses kann formlos, auch gescannt per Mail oder per Fax eingereicht werden. Der Auftrag wird durch die schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Leistungen

MR education services erbringt seine Dienstleistungen durch angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Hierbei hat MR education services die Pflicht, die Auswahl der Dozenten nach besten Wissen und gemäß der MR education services Qualitätskriterien für Dozenten zu treffen. Der Durchführungsort aller Trainings sind im Regelfall geeignete Räumlichkeiten innerhalb der Geschäftsräume des Kunden oder virtuelle Klassenräume. Auf Wunsch kann auch auf externe Räumlichkeiten ausgewichen werden. Dieses ist dann im Einzelfall gesondert zu beauftragen und abzustimmen. Bei den folgenden Angaben unter 3.1., 3.2. und 3.3. handelt es sich um Mindestdurchführungszeiten. Die finale Durchführungsdauer der jeweiligen Trainingsform wird einzelvertraglich im Rahmen des dem Vertragsschluss zugrundeliegenden Angebots vereinbart.

3.1. Fremdsprachentraining
3.1.1. In-House Einzeltraining und In-House Gruppentrainings
Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst bei MR education services 45 Minuten. Die Mindestlänge für einen Unterrichtstermin beträgt 2 Unterrichtseinheiten (insgesamt 90 Minuten). Organisatorische Fragestellungen wie die Terminierung, die Festlegung des Starttermins, die Kursfrequenz sowie die Bestimmung des geplanten Leistungszeitraums sind im Vorfeld mit den Trainingsteilnehmern bzw. einem Trainingsverantwortlichen der beauftragenden Organisation abzustimmen. Diese Vereinbarungen sind verbindlich und werden im Rahmen des Angebots auf Wunsch erneut fixiert.

3.1.2. Individuelles Sprachcoaching
Die Mindestlänge für einen Coaching-Termin im Fremdsprachentrainingsbereich beträgt drei Unterrichtseinheiten (135 Minuten). Wie auch unter 3.1.1. erfolgt die Organisation in Abstimmung mit dem jeweiligen Teilnehmer bzw. dem Trainingsverantwortlichen der Organisation. Der finale Umfang des Trainings wird einzelvertraglich im Rahmen eines unter 2. definierten Angebotes vereinbart.

3.1.3. Workshops
Die Mindestlänge für einen Workshop im Fremdsprachentrainingsbereich beträgt 1 Schulungstag (entspricht 8 Zeitstunden incl. Pausen). Eine Abweichung hin zu einer kürzeren Durchführungsdauer ist individuell mit MR education services zu vereinbaren und wird entsprechend einzelvertraglich im Rahmen eines unter 2. definierten Angebots vereinbart. Wie auch unter 3.1.1. erfolgt die Organisation in Abstimmung mit dem jeweiligen Teilnehmer bzw. dem Trainingsverantwortlichen der Organisation.

3.1.4. Sprachreisen & Weitere Lernformen
Bei den Trainingsbereichen Sprachreisen & Weitere Lernformen handelt es sich um Kooperationsgeschäft. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kooperationspartners, die unmittelbar vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden.

3.1.5. Einzeltraining und Gruppentraining Online (Virtual Classroom, Videokonferenz o.ä.)
Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst bei MR education services 45 Minuten. Die Mindestlänge für einen Unterrichtstermin beträgt 1 Zeitstunde (insgesamt 60 Minuten). Organisatorische Fragestellungen wie die Terminierung, die Festlegung des Starttermins, die Kursfrequenz sowie die Bestimmung des geplanten Leistungszeitraums sind im Vorfeld mit den Trainingsteilnehmern bzw. einem Trainingsverantwortlichen der beauftragenden Organisation abzustimmen. Diese Vereinbarungen sind verbindlich und werden im Rahmen des Angebots auf Wunsch erneut fixiert.

3.2. IT-Training
Die Mindestlänge für ein IT-Training bei MR education services beträgt 1 Schulungstag (entspricht 8 Zeitstunden incl. Pausen). Eine Abweichung hin zu einer kürzeren Durchführungsdauer ist individuell mit MR education services zu vereinbaren und wird entsprechend einzelvertraglich im Rahmen eines unter 2. definierten Angebots vereinbart. Wie auch unter 3.1.1. erfolgt die Organisation in Abstimmung mit dem jeweiligen Teilnehmer bzw. dem Trainingsverantwortlichen der Organisation.

3.3. Seminare
Die Mindestlänge für ein Seminar bei MR education services beträgt 1 Schulungstag (entspricht 8 Zeitstunden incl. Pausen). Eine Abweichung hin zu einer kürzeren Durchführungsdauer ist individuell mit MR education services zu vereinbaren und wird entsprechend einzelvertraglich im Rahmen eines unter 2. definierten Angebots vereinbart. Wie auch unter 3.1.1. erfolgt die Organisation in Abstimmung mit dem jeweiligen Teilnehmer bzw. dem Trainingsverantwortlichen der Organisation.

4. Stornierung und Terminänderungen

4.1. Stornierung und Terminänderung durch MR education services
Grundsätzlich werden die gebuchten Trainings unter den bestätigten Rahmenbedingungen stattfinden. MR education services muss sich in Ausnahmefällen, wie z.B. Erkrankung des Dozenten oder nicht selbst verschuldete Verspätung, jedoch das Recht vorbehalten, einen anderen Dozenten einzusetzen bzw. die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.Daraus ergeben sich keine weiteren Ansprüche gegen MR education services. Sollte zwischen den Parteien innerhalb einer angemessenen Zeit kein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

4.2. Stornierung und Terminänderung durch den Auftraggeber
Jegliche Art von Verschiebung und / oder Stornierung ist mit dem Kundenmanagement von MR education services abzustimmen.

4.2.1. Regelungen für Sprachtraining
4.2.1.1. Regelung für Präsenz-Einzel- und Gruppentraining (vor Ort)
Die Kündigung eines laufenden Einzelvertrages ist nicht möglich.

Regelungen für Aufträge, die per Vorkasse/Einmalrechnung beglichen wurden:
Nicht in Anspruch genommene und bezahlte Trainingsstunden können nach schriftlicher Vereinbarung zwischen MR education services und dem Auftraggeber auf jegliche Art von Trainingsdienstleistungen von MR education services übertragen werden. Ausgenommen sind Unterrichtsmaterialien, Sprachreisen sowie weitere extern zugekaufte Leistungen. Sollte ein Einzelvertrag länger als 12 Monate ruhen, so dass es trotz intensiver Planungsbemühungen seitens des Kundenmanagements von MR education services zu keiner Erteilung von Unterricht kommt (originale oder übertragene Stunden), verfallen die Ansprüche auf die bezahlten aber noch nicht in Anspruch genommen Unterrichtseinheiten.

Regelungen für Aufträge mit definierter Stundenzahl und monatlicher Abrechnung nach Aufwand:
Bestätigte aber nicht in Anspruch genommene Trainingsstunden können nach schriftlicher Vereinbarung zwischen MR education services und dem Auftraggeber auf jegliche Art von Trainingsdienstleistungen von MR education services übertragen werden. Ausgenommen sind Unterrichtsmaterialien, Sprachreisen sowie weitere extern zugekaufte Leistungen. Sollte ein Einzelvertrag länger als 12 Monate ruhen/pausieren, so dass es trotz intensiver Planungsbemühungen seitens des Kundenmanagements MR education services zu keiner Erteilung von Unterricht kommt (originale oder übertragene Stunden), stellt MR education die bestätigten und nicht wahrgenommenen Unterrichtseinheiten in Rechnung. Innerhalb von 12 Monaten nach dieser erfolgten Abrechnung kann die in Rechnung gestellte Summe für Trainingsdienstleistungen von MR education services übertragen werden. Nach Ablauf dieser 12 Monate verfällt der Anspruch.

Die Stornofrist für einzelne, vereinbarte Termine beträgt 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn. Sollte der Unterricht montags stattfinden, so muss der für Montag vereinbarte Unterricht bereits bis 14:00 Uhr am vorhergehenden Freitag storniert werden.

Stornierungen müssen telefonisch oder per E-Mail bei MR education services mitgeteilt werden.

Im Einzeltraining kann der Teilnehmer einzeln den Termin absagen bzw. verschieben.

Im Gruppentraining muss eine Absage der gesamten Gruppe erfolgen um einen Termin zu stornieren. Absagen einzelner bewirken bei dieser Trainingsform keinen Ausfall des Unterrichtstermins.

4.2.1.2. Regelung für Online Einzeltraining und Online Gruppentraining
Die Kündigung eines laufenden Einzelvertrages ist nicht möglich.

Regelungen für Aufträge, die per Vorkasse/Einmalrechnung beglichen wurden:
Nicht in Anspruch genommene und bezahlte Trainingsstunden können nach schriftlicher Vereinbarung zwischen MR education services und dem Auftraggeber auf jegliche Art von Trainingsdienstleistungen von MR education services übertragen werden. Ausgenommen sind Unterrichtsmaterialien, Sprachreisen sowie weitere extern zugekaufte Leistungen. Sollte ein Einzelvertrag länger als 12 Monate ruhen, so dass es trotz intensiver Planungsbemühungen seitens des Kundenmanagements von MR education services zu keiner Erteilung von Unterricht kommt (originale oder übertragene Stunden), verfallen die Ansprüche auf die bezahlten aber noch nicht in Anspruch genommen Unterrichtseinheiten.

Regelungen für Aufträge mit definierter Stundenzahl und monatlicher Abrechnung nach Aufwand:
Bestätigte aber nicht in Anspruch genommene Trainingsstunden können nach schriftlicher Vereinbarung zwischen MR education services und dem Auftraggeber auf jegliche Art von Trainingsdienstleistungen von MR education services übertragen werden. Ausgenommen sind Unterrichtsmaterialien, Sprachreisen sowie weitere extern zugekaufte Leistungen. Sollte ein Einzelvertrag länger als 12 Monate ruhen/pausieren, so dass es trotz intensiver Planungsbemühungen seitens des Kundenmanagements MR education services zu keiner Erteilung von Unterricht kommt (originale oder übertragene Stunden), stellt MR education die bestätigten und nicht wahrgenommenen Unterrichtseinheiten in Rechnung. Innerhalb von 12 Monaten nach dieser erfolgten Abrechnung kann die in Rechnung gestellte Summe für Trainingsdienstleistungen von MR education services übertragen werden. Nach Ablauf dieser 12 Monate verfällt der Anspruch.

Die Stornofrist für einzelne, vereinbarte Termine beträgt 12 Stunden vor Unterrichtsbeginn. Sollte der Unterricht montags stattfinden, so muss der für Montag vereinbarte Unterricht bereits bis 14:00 Uhr am vorhergehenden Freitag storniert werden.

Stornierungen müssen telefonisch oder per E-Mail (Mail oder Outlook-Termin) bei MR education services mitgeteilt werden.

Im Einzeltraining kann der Teilnehmer einzeln den Termin absagen bzw. verschieben.

Im Gruppentraining muss eine Absage der gesamten Gruppe erfolgen um einen Termin zu stornieren. Absagen einzelner bewirken bei dieser Trainingsform keinen Ausfall des Unterrichtstermins.

4.2.1.3. Regelungen für Sprachcoachings sowie Intensiv-Sprachtrainings
Soll ein erteilter Auftrag seitens des Auftraggebers storniert werden, so muss die Kündigung schriftlich, per E-Mail oder per Fax bei MR education services vorgelegt werden. Es gilt folgende Stornoregelung:

Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Entgelts
Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Entgelts
Bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Entgelts
4.2.1.4. Regelungen für Sprachreisen und Weitere Lernformen
Bei diesen Lernformen handelt es sich um Kooperationsgeschäft. Daher finden in diesen Fällen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners Anwendung.

4.2.2. Regelungen für IT-Training und Online-IT-Training
4.2.2.1. Regelungen für In-House-IT-Training (vor Ort)
Soll ein erteilter Auftrag seitens des Auftraggebers storniert werden, so muss die Kündigung schriftlich, per E-Mail oder per Fax bei MR education services vorgelegt werden. Es gilt folgende Stornoregelung:

Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungspauschale i.H.v. € 100,00
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Entgelts
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Entgelts

Geht die Abmeldung danach ein, werden 100 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt.

4.2.2.2. Regelungen für Online IT-Training
Soll ein erteilter Auftrag seitens des Auftraggebers storniert werden, so muss die Kündigung schriftlich, per E-Mail oder per Fax bei MR education services vorgelegt werden. Es gilt folgende Stornoregelung:

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung möglich
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Entgelts

Geht die Abmeldung danach ein, werden 100 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt.

4.2.3. Regelungen für Seminare und Online-Seminare (Webinare)
4.2.3.1. Regelungen für Präsenz-Seminare und Coaching (vor Ort)
Soll ein erteilter Auftrag seitens des Auftraggebers storniert werden, so muss die Kündigung schriftlich, per E-Mail oder per Fax bei MR education services vorgelegt werden. Es gilt folgende Stornoregelung:

Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungspauschale i.H.v. € 200,00
Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Entgelts
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Entgelts

Geht die Abmeldung danach ein, werden 100 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt.

4.2.3.2. Regelungen für Online-Seminare und Online Coaching (Webinare)
Soll ein erteilter Auftrag seitens des Auftraggebers storniert werden, so muss die Kündigung schriftlich, per E-Mail oder per Fax bei MR education services vorgelegt werden. Es gilt folgende Stornoregelung:

Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungspauschale i.H.v. € 150,00
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Entgelts
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Entgelts

Geht die Abmeldung danach ein, werden 100 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt.

4.3.1. Regelungen für Coaching – Leistungen
4.3.1.1. Regelungen für Präsenz-Coaching (vor Ort / face-to-face)
4.3.1.1.1. Präsenzcoaching „ganztägig“
Findet ein Präsenzcoaching ganztägig statt, so gelten die Stornobedingungen gemäß 1.2 (Präsenzseminar)

4.3.1.1.2. Präsenzcoaching nach Stunden
Wird ein Präsenzcoaching nach Stunden vereinbart (nicht ganztägig, zum Beispiel 2 oder 4 Zeitstunden oder vergleichbar), so gelten die folgenden Stornobedingungen bei Absage durch den Auftraggeber:

Absage bis 7 Tage vor dem vereinbarten Coaching-Termin: kostenlose Absage möglich
Absage bis 3 Tage vor dem vereinbarten Coaching-Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
Geht die Absage danach ein: 75 % des vereinbarten Honorars
4.3.1.2. Regelungen für Online-Coaching (remote / virtuell)
4.3.1.2.1. Online-Coaching „ganztägig“
Findet ein Online-Coaching ganztägig statt, so gelten die Stornobedingungen gemäß 1.2 (Präsenzseminar)

4.3.1.2.2. Online-Coaching nach Stunden
Wird ein Online-Coaching nach Stunden vereinbart (nicht ganztägig, zum Beispiel 2 oder 4 Zeitstunden oder vergleichbar), so gelten die folgenden Stornobedingungen bei Absage durch den Auftraggeber:

Absage bis 3 Tage vor dem vereinbarten Coaching-Termin è kostenlose Absage möglich
Geht die Absage danach ein è 75 % des vereinbarten Honorars

5. Zahlungskonditionen

5.1. In-House Einzeltraining, In-House Gruppentraining
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr sowie die mit dem Kurs verbundenen Kosten sind in der Regel vor Trainingsbeginn zu begleichen. Bei Nichtbezahlung innerhalb der vereinbarten Frist, behält sich MR education services das Recht vor, das Training bis zum Eingang der Zahlung zu unterbrechen.

5.2. Sprachreisen und Weitere Lernformen
Bei diesen Lernformen handelt es sich um Kooperationsgeschäft. Daher finden in diesen Fällen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners Anwendung.

5.3. Alle nicht in 5.1. und 5.2. aufgeführten Trainings
Die Rechnungsstellung für die Trainingsdurchführung erfolgt unmittelbar nach Auftragsbestätigung und ist innerhalb von 30 Tagen, mindestens aber 14 Tage vor dem jeweiligen Durchführungstermin, zu begleichen.
Die ggf. anfallenden Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten des durchführenden Dozenten werden gesondert, unmittelbar nach Trainingsdurchführung in Rechnung gestellt.

6. Haftungsbeschränkung

Terminzusagen von MR education services stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Dozenten. MR education services behält sich das Recht vor, bei Ausfall eines Trainers einen Ersatztrainer einzusetzen. Sollte dieses zu einem geplanten Termin nicht möglich sein, bietet MR education services Ersatzstunden zu einem mit dem/den Teilnehmer(n) bzw. einer innerhalb der Organisation verantwortlichen Person abgestimmten Termin an. Ein Trainerwechsel kann Bestandteil des jeweiligen Kursprogramms bzw. der angewandten Methodik sein und berechtigt den Kunden nicht zu Terminabsagen, noch zur Kündigung oder zum Rücktritt des Vertrags.
Maßgeblich beeinflusst wird der Trainingserfolg durch das Mitwirken des Teilnehmers in Form von Anwesenheit, Selbststudium (bspw. Hausaufgaben) und aktiver Teilnahme während der Unterrichtszeit.

Die von MR education services gemachten Angaben zu Trainingsstunden zum Erreichen eines Trainingsziels beruhen auf bisherigen Erfahrungen und können im Einzelfall abweichen. MR education services haftet daher nicht für das Erreichen eines bestimmten Lern- oder Trainingserfolges.

Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Bielefeld.

AGB der Rooms Bielefeld

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen, sowie der damit verbundenen Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der MR education services GmbH (nachfolgend MRE genannt). Abweichungen von diesen Bestimmungen gelten nur, wenn sie zwischen Vermieter und Veranstalter schriftlich vereinbart werden oder explizit in dem Mietvertrag aufgeführt sind. 

2. Vertragsabschluss

Die MRE übersendet dem Kunden ein Angebot (auf Basis einer schriftlichen Aufstellung oder einer Preisliste) über die durchzuführende Veranstaltung und Anmietung der Räumlichkeiten. Ein Vertrag kommt zwischen der MRE und dem Kunden durch Annahme dieses Angebots in schriftlicher Form und der Rückbestätigung durch die MRE in Form einer Auftragsbestätigung (formlos, mündlich oder per Mail) oder durch beidseitige Unterschrift eines entsprechenden Mietvertrags zustande. 

3. Leistungen und Zahlungsart

Die MR education services GmbH ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung geltenden bzw. vereinbarten Preise der MRE zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen der MRE an Dritte. Die MRE hat dem Kunden über anfallende Kosten im Vorfeld der Veranstaltung oder spätestens beim Anfordern von Leistungen über zusätzlich entstehende Kosten zu informieren. 
Die vereinbarten Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten, sowie das von Ihnen gewünschte Mobiliar, soweit es im Hause vorhanden ist und nicht angemietet werden muss. Sollten sich die Rahmenbedingungen der Veranstaltung (Teilnehmer, Durchführungszeitraum oder Personalaufwand) erheblich ändern, behält sich die MRE eine Anpassung des Angebotes vor. Bei Veranstaltungen mit einer Preisbildung nach Teilnehmeranzahl gilt die im Vorfeld vom Veranstalter mitgeteilte Teilnehmerzahl. Diese hat der Veranstalter, sofern nicht anders vereinbart, bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltung der MRE endgültig schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben werden in der Endabrechnung als Minimum festgelegt und berechnet. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl die Angegebene deutlich überschreiten, so behält sich die MRE vor, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen, sofern hierfür der MRE weitere Kosten entstanden sind. 

4. Zahlungen

Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage des vorangehenden Angebotes. Eine ausführliche Auflistung der Leistungen ist Teil der Rechnung. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO und ist als Überweisung auf das Konto der MRE zu zahlen. Bezahlungen mit Schecks oder Kreditkaten werden nicht akzeptiert. Rechnungen der MRE sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. 

5. Stornierung

Jede Art der Stornierung muss schriftlich erfolgen. Veranstaltungen können vom Kunden nur storniert werden, wenn gleichzeitig auch die gebuchten Leistungen storniert werden (Catering, Räumlichkeiten, usw.). Stornierungen sind bis zum Tag der Veranstaltung möglich. Im Falle einer Stornierung, die die MRE nicht zu verantworten hat, behalten wir uns vor, entsprechend dem Eingang der schriftlichen Absage bereits entstandene Kosten wie folgt in Rechnung zu stellen:

  • Bis 28 Tage vor der Veranstaltung:
    ➢ Stornierung kostenfrei
  • Bis 21 Tage vor der Veranstaltung:
    ➢ 50 % des vereinbarten Entgelts
  • Bis 7 Tage vor der Veranstaltung:
    ➢ 75 % des vereinbarten Entgelts

Geht die Abmeldung danach ein, werden 100% des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt.

6. Rücktritt der MR education services GmbH

Die MRE ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten für den Fall, dass eine der nachfolgenden Ereignisse eintritt.

  • Höhere Gewalt oder andere von der MRE nicht zu vertretende Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen (wie z.B. Unwetter oder Stromausfall).
  • Wenn der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken vornimmt.
  • Ein nicht vorherzusehendes Ereignis den weiteren Ablauf der Veranstaltung unmöglich macht (z.B. Feueralarm, Stromausfall, Rohrbruch, usw.).

    Bei berechtigtem Rücktritt der MRE entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte die laufende Veranstaltung abgebrochen werden, sind alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen von dem Kunden zu Zahlen.

 7. Pflichten des Kunden

Wenn nicht anders schriftlich dokumentiert, hat der Veranstalter gegenüber der MRE folgende Pflichten zu erfüllen:

  • Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung.
  • Die gekennzeichneten Fluchtwege müssen durchgehend freigehalten werden.
  • Unter Umständen finden in umliegenden Räumlichkeiten andere Veranstaltungen statt. Der Kunde verpflichtet sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
  • Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der MRE grundsätzlich nicht gestattet. Der MRE verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhalten und stellt die MRE von jeglicher Haftung frei.

Bei Nichtbeachtung der Pflichten des verantwortlichen Kunden oder durch ihn engagierten Dritten obliegt es der MRE die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Wie bereits in Punkt 7 beschrieben, sind Regressansprüche des Kunden gegen den Vermieter ausgeschlossen.

 

8. Haftung des Kunden

Generelle Haftung für Schäden oder Verlust

Der Mieter haftet für Beschädigungen im Veranstaltungsraum oder an dessen Inventar, auch Inventar Dritter, die durch ihn oder Dritte aus seinem Bereich (z. B. Teilnehmer) verursacht werden. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die MRE übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, sofern es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der MRE handelt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit.

Forderungen aus außerordentlicher Verschmutzung

Die im Mietpreis enthaltene Reinigung setzt eine normale Nutzung des Raumes voraus. Sollte aufgrund erhöhter Verschmutzung der Räumlichkeiten oder außenliegenden Parkplätze eine außerordentliche Reinigung erforderlich sein, so werden die zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Beispiele für besondere Verschmutzung sind z.B.:

  • Sticker, Beschriftung mit Permanentmarker, Klebereste
  • Kaugummis
  • Brandflecken

9. Gerichtsstand

Das Amtsgericht Bielefeld gilt als vereinbart. 

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.